Bericht 20.10.2016

Bericht aus dem Kreistag, 20.10.2016
Jahresüberschüsse fließen in ErgebnisrücklageDer Kreistag beschließt, die Jahresüberschüsse 2007 mit 3.050.257,64 € und 2008 mit 4.940.973,01 € der Ergebnisrücklage zuzuführen. Die Jahresabschlüsse  wurden in den Sitzungen vom 21.03.2012 und 22.07.2013 gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt. In  großen Teilen handelt es sich bei den Überschüssen um ein Zurückerstattung der Jugendhilfe. Dies hat eine Nachfrage der Grünen Fraktion ergeben. AREAL– pro, Fortschritt der Konversion Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg wurde am 18.12.2009 gegründet, mit dem Ziel, die Konversion des ehem. Fliegerhorstes Leipheim durchzuführen. Der Landkreis Günzburg ist Mitglied des Zweckverbandes mit einem Anteil an den Kosten i.H.v. 25 v.H. (=Anteil an der Verbandsumlage), neben der Großen Kreisstadt Günzburg (25 v.H.), der Stadt Leipheim (43 v.H.) und der Gemeinde Bubesheim (7 v.H.). Das Zweckverbandsgebiet als Großteil des ehem. Fliegerhorstes Leipheim wurde mit notariellem Kaufvertrag vom 24.06.2010 durch den Zweckverband von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) gekauft, die Stadt Leipheim hat daneben weitere Flächen des ehemaligen Fliegerhorstes gekauft, u.a. das ehemalige Wasserwerk der Bundeswehr und die Sportanlagen. Die Konversion selbst begann am 01.07.2010 mit Übernahme der Liegenschaft von der BIMA. Herr Zimmermann, Geschäftsführer des Zweckverbandes, berichtet in der Sitzung über den aktuellen Stand und des Verlaufes der Konversion. Die Sprecher der Fraktionen bezeichnen die Konversionsmaßnahme als Erfolgsgeschichte, deren Entwicklung besser gelaufen ist als zu Beginn erwartet. Grünen- Kreisrätin Angelika Fischer reite sich hier ein, stellte jedoch auch kritische Fragen zur Kontamination von Flächenabschnitten, zur Grundwassersituation und zu möglichem Sanierungsvorgehen. Der Zweckverband hat nach Auskunft Untersuchungen beauftragt, um das Schadensbild möglichst genau eingrenzen zu können. Diese Ergebnisse werden ggf. Ende Dezember 2016/ Anfang 2017 vorliegen. Dann kann mit der Bodenschutzbehörde am Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

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