Die CSU erhöht die Gebühren für Sporthallen im Alleingang

 

Kreisausschuss, 19.02.2018

Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt zu den Nutzungsentgelten für die außerschulische Nutzung der kreiseigenen Sporthallen Folgendes:

  1. Für die Nutzung der Sporthallen durch Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 14 € pro Stunde und Hallenteil erhoben. Auf Antrag durch die Vereine gewährt der Landkreis hierzu einen Zuschuss von 10 € pro Stunde und Hallenteil.
  2. Für die Nutzung der Sporthallen durch Erwachsene (ab 18 Jahren) wird das Nutzungsentgelt pro Stunde und Hallenteil innerhalb der nächsten fünf Jahre stufenweise bis zu einem Betrag von 14 € angehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungs- und Entgeltordnung entsprechend zu aktualisieren und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja – Stimmen: 7

Nein -Stimmen: 5

Wir hatten dieser Variante nicht zugestimmt, da dieser Lösungsansatz keine Entlastung der Gemeinden formuliert. Unsere Befürchtung ist, dass deshalb die Vereine die Mehrkosten selbst übernehmen müssen. Wir hatten zu diesem Thema einen eigenen Antrag gestellt.

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