Schulgeldausgleich

Antrag Schulgeldausgleich
                                                                                                17.01.2011
 
Der Kreistag möge entscheiden:
 
Die durch die Kürzung des zusätzlichen Schulgeldausgleichs für Altenpflegeschüler entstandenen Kosten werden vom Landkreis Günzburg getragen.
 
Begründung:
Die einzige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe im Landkreis Günzburg befindet sich in Ursberg. Seit September 2010 ist diese Schule gezwungen Schulgeld von den Auszubildenden als Eigenleistung zu erheben. Grund dafür ist die 50%ige Kürzung des zusätzlichen  Schulgeldausgleichs.
Beim Schulgeldausgleich handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern.
Doch hinterlässt diese Kürzung eine Deckungslücke, die von den Schulen nur in der Form der finanziellen  Eigenbeteiligung eines jeden Schülers zu füllen ist.
Zu befürchten ist, dass Schüler wieder abspringen, obwohl sie sich bereits für diesen Beruf entschieden und einen Teil der Ausbildung absolviert haben. Auch sind die Aussichten, die kommenden Kurse mit einer ausreichenden Anzahl von Schülern anzubieten, gesunken. Der Attraktivität dieses Berufbildes hat diese Kürzung somit enormen Schaden zugefügt. Dies ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege nicht zu akzeptieren.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung des Landkreises Günzburg sich wiederholt  für Ausbildungsplätze für qualifizierte Altenpflegekräfte ausgesprochen. Zuletzt, als die Ausbildungszuschläge für die 4 Altenheime des Kreises erhöht wurden. Jedoch ist diese Erhöhung  im Bezug zur dargestellten Situation als viel zu gering einzuschätzen..
Um weiterhin Menschen für diese Ausbildung zu gewinnen und die Attraktivität einer kostenfreien Ausbildung zum Altenpfleger zu gewährleisten halten wir es für unumgänglich hier  für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

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