Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030

04.05.2016
Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Die Zerschneidung der Landschaft mittels Asphaltpisten kann keine Lösung sein. Wir brauchen intelligentere Lösungen.

(1)  Es ist zu begrüßen, dass im Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan ausdrücklich die äußerst hohe Beeinträchtigung der Lebensqualität benannt wird, die der Verkehr auf der Bundesstraße 16 im Bereich Ichenhausen/ Kötz bewirkt. Es kann nicht hingenommen werden, dass diese Ortsdurchfahrten durch den (Schwerlast-)Durchgangsverkehr derart belastet werden, dass die Innenstadt als Lebensraum verloren geht und zudem Wohn- und Gewerbegebiete an die Peripherie verlagert werden. Dies führt zum einen zu innerstädtischen Leerständen und Verödung, zum anderen zu immensem Flächenverbrauch und erhöhtem Verkehrsaufkommen.  (2)  Trotz der im BVWP beschriebenen schwierigen Situation wird im Entwurf zum BVWP die zur Anmeldung vorgelegte Alternative – eine Linienführung durch das Günztal – mit guten Gründen verworfen. Es wird Bezug genommen auf die „starke Beeinträchtigung naturschutzfachlicher  Belange“(1), und es ist mit großer Sicherheit auch zu erwarten, dass gegen diese Linienführung mit allen zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mitteln vorgegangen würde.  (3)  Allerdings ist auch die nun dem Vordringlichen Bedarf zugeordnete Osttrasse kritisch zu sehen, da die im Modul A benannte Entlastungswirkung sehr hoch angesetzt wird (und daraus folgend das Nutzen-Kosten-Verhältnis >10). Es wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass ein Großteil der Belastung durch den Ziel- und Quellverkehr herrührt.  Es ist anzunehmen, dass die projizierten Wirkungen nur dann wirksam werden könnten, wenn sich langfristig aus der Planung eine durchgehende Schnellstraße Günzburg (Anschluss BAB 8) – Krumbach – Mindelheim (Anschluss BAB 96) ergeben würde – was auch erklären dürfte, warum die Ortsumgehung Wattenweiler/ Höselhurst (2) trotz der „eher unterdurchschnittlichen Verkehrsbelastung“ in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde. Ein solches Vorhaben jedoch brächte nicht hinnehmbare negative Auswirkungen auf Landschaft und Natur im südlichen Landkreis Günzburg.  Auch wird im Entwurf zum BVWP nicht in Rechnung gestellt, ob und wie sich künftig die LKW-Maut auf Bundesstraßen auf den – bisher durchaus relevanten, aber nicht durch Zahlen belegten – Schwerlast-Ausweichverkehr auswirken wird.  Vieles spricht dafür, dass eine wesentlich effektivere Entlastung sich dadurch ergeben würde, wenn eine ortsnahe östliche Umfahrung auf städtischem Grund erneut in die Planung aufgenommen wird, wie sie in den ersten Entwürfen zur Linienbestimmung enthalten war. Es könnte der Ziel- und Quellverkehr aus der Innenstadt von Ichenhausen herausgehalten und so wesentlich zur Wiedergewinnung der Stadtkultur beigetragen werden: „Dann gibt es nur den Lieferverkehr oder den Autoverkehr für die Behinderten. Es bleiben ungefähr vier bis sechs Prozent der heutigen Fahrten im städtischen Gebiet. Alles andere kann vom öffentlichen Verkehr, den Fußgängern und dem Radverkehr stadtverträglich bewältigt werden. Wir haben damit jede Menge Bewegungsflächen, eine unglaublich sichere Stadt, eine Stadt, die auf eigenen Beinen steht.“ (3)  (4)  Zusammenfassend lässt sich folgern, dass nur in der Kombination von (moderatem) Neubau und (engagiertem) Ausbau zukunftsträchtige Lösungen gefunden werden können. Es gibt eine große Anzahl von Vorschlägen, wie die innerstädtische Verkehrbelastung auch ohne den Bau von aufwendigen Ortsumgehungen vermindert kann. Die rechtlichen Vorgaben, die derartige Projekte legitimieren, finden sich unter anderem in § 1a BauGB, in § 19b UVPG und in der VwV-StVO (zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen I.2). Im Bundeshaushalt sind für solche Maßnahmen derzeit über 240 Millionen vorgesehen (4).  „Wir [„¦]stärken das Prinzip Erhalt vor Neubau“ heißt es in der Einleitung zum Entwurf des BVWP. Es ist zu verweisen auf die angestrebten „Synergien zwischen Erhaltungs- und Ausbauplanung („¦) Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, den Substanzerhalt vorrangig anzugehen und überall dort, wo es sinnvoll ist, Optimierungspotenziale zu realisieren.“  (Entwurf zum BVWP S.50). Und dies sollte auch bei der Verkehrplanung im südlichen Landkreis im Vordergrund stehen.  __________________________________________ Anmerkungen:  (1)  http://bvwp-projekte.de/strasse/B016-G031-BY-T01V-BY/B016-G031-BY-T01V-BY.html [1.4]  (2)  http://bvwp-projekte.de/strasse/B016-G031-BY-T02-BY/B016-G031-BY-T02-BY.html  [3.2]  (3)  Hermann Knoflacher (Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der Technischen Universität Wien), Kein Meter für Auto. In: Kontext: Wochenzeitung, 13.01.2016.  http://www.kontextwochenzeitung.de/wirtschaft/250/kein-meter-fuers-auto-3375.html  (4) Kapitel 1201 Titelgruppe 01 Titel 74 141-122   

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