Förderrichtlinien wurden geändert 12. Dezember 2017 Förderrichtlinien wurden geändert Die Förderrichtlinien zur Umsetzung der Zielsetzungen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Günzburg wurden auf unseren Antrag hin geändert. Die Ausbildung zum Altenpfleger im ambulanten Bereich wird nun rückwirkend ab 01.01 2013 als förderungsfähig anerkannt. Dies ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber ergeht in die richtige Richtung. Wer ausbildet hat mehr Kosten. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept bildet mit seinen Förderrichtlinien die Möglichkeit diese anzuerkennen. Dies ist jedoch bisher nicht geschehen. Grund hierfür waren auch rechtliche Bedenken, welche nun ausgeräumt wurden.