Soziale Vergabe 12. Dezember 2017 Soziale Vergabe Die Grüne Fraktion im Landkreis Günzburg fordert: Der Landkreis Günzburg wendet künftig grundsätzlich – soweit rechtlich zulässig – soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Insbesondere soll dabei Wert auf die Einhaltung von Mindestlöhnen ( Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz ), Tariftreue und die Ausbildung junger Menschen gelegt werden. Im Falle der begründeten Nichtanwendung dieser Kriterien soll im Kreisausschuss berichtet werden. Begründung: Branchenspezifische Mindestlöhne gibt es z.B. auf dem Bau, in der Abfallwirtschaft und dem Pflegesektor. Es ist zu erwarten, dass diese Mindestlöhne eher eingehalten werden, wenn öffentliche Auftraggeber diese einfordern und kontrollieren. Die mittelständische Wirtschaft in unserer Region sowie auch das Handwerk würden von dieser Vorgehensweise profitieren. Die Forderung nach Tariftreue erlaubt eine europäische Sonderregelung den Verkehrssektor betreffend. Auch hier würden seriöse Anbieter von den Anforderungen des fairen Wettbewerbs begünstigt sein. Das europäische Recht sieht ausdrücklich soziale Kriterien bei der öffentlichen Vergabe als regelkonform an. So auch das Kriterium, das die Ausbildung junger Menschen berücksichtigt.