Bericht 18.12.2017

Die Fortsetzung des Förderprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde einstimmig beschlossen. Auch unsere Fraktion zeigte sich erfreut über die Entwicklung des Programms und lobte die Bildungskonferenz im vergangenen November als gewinnbringendes Ereignis.
Zur 1. Lesung erfolgte eine Darstellung der wesentlichen Entwicklungen und Eckdaten des Kreishaushalts. Die Umlagekraft des Landkreises Günzburg steigt im Haushaltsjahr 2018 um 1,4 % auf rd. Seite: 13/24 135,8 Mio. €. Die Zuwachsrate für den Landkreis Günzburg bleibt damit hinter der durchschnittlichen Entwicklung bei den schwäbischen Landkreisen (+ 6,4 %) und bei den bayerischen Landkreisen (+ 6,2 %) zurück.  Der Kreisumlage-Hebesatz soll  um 0,3 Punkte auf 48,1 Punkte gesenkt werden. Erstmals seit Gründung des Kommunalunternehmens wird es darüber hinaus im Jahr 2018 notwendig sein, einen Defizitausgleich in signifikanter Höhe für die Kreiskliniken einzuplanen und zu leisten. Die Kreisverwaltung geht vorläufig von einem Betrag i.H.v. 3,2 Mio. € aus.
Wir äußerten uns zum Kreishaushalt wie folgt:
Dieser Kreishaushalt wird ein Geben und Nehmen beinhalten. Auf der einen Seite steht z. B. das Bundesteilhabegesetz, das die Kommunen entlastet. Auf der anderen Seite hat der Landkreis leider die Finanzierung der Krankenhäuser mitzutragen. Dies liegt jedoch nicht daran, dass in den Kliniken schlecht gearbeitet wird, sondern vielmehr am strukturellen Defizit, an der Unterfinanzierung der Kliniken. Wir sehen hier die Landes- und Bundespolitik gefordert. Hier muss aber auch überlegt werden, was dem Landkreis die Gesundheitsversorgung vor Ort Wert ist. Nachdem noch einige Informationen fehlen (Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale, Krankenhausumlage), wird die weitere Entwicklung wahrscheinlich noch ziemlich spannend werden.
Der Kreistag hat einstimmig eine Resolution an die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern gerichtet. Er fordert darin eine flächendeckende Erreichbarkeit von Gesundheitsversorgungsleistungen auch in Zukunft in einem vertretbaren Aufwand.
„Der Landkreis Günzburg lehnt die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern zur Neuregelung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Günzburg ab. Auch in Zukunft müssen allgemeinärztliche Leistungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten mit vertretbarem Aufwand erreichbar sein. Eine Benachteiligung einzelner Kommunen oder ganzer Regionen im Landkreis Günzburg darf es dabei nicht geben. Der Kreistag fordert die KVB auf, sich möglichst umgehend mit Vertretern der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, den niedergelassenen Ärzten und den betroffenen Kommunen zusammenzusetzen, um eine für alle Seiten akzeptable Lösung des Bereitschaftsdienstes, unter Einbeziehung des Klinikstandortes Krumbach, zu erreichen. Sollte die KVB nicht in der Lage sein, einen ärztlichen Bereitschaftsdienst ohne Verschlechterung für den südlichen Landkreis zu organisieren, fordert der Kreistag Günzburg sie auf, mit darauf hin zu wirken, dass die Kreisklinik Krumbach diese Bereitschaftsdienste zu den Abrechnungsbedingungen der niedergelassenen Ärzte betreiben darf.“

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