Bericht 26.10.2015

Bericht aus dem Kreistag, 26.10.2015
Auf dem Kreistag am 26.10.2015 in Aletshausen stand unser Antrag bezüglich des Zeitpunkts der Festsetzung der Dienstbezüge und Entschädigungen der Kreisräte und des Landrats zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Wir haben diesen Antrag letztendlich zurückgezogen, da uns selbst die bürokratischen Hürden nach einer Ausführung des Landratsamts für zu hoch erschienen.Der Gedanke war, das Bild neugewählter Amtsträger zu vermeiden, deren erste Amtshandlung die Erhöhung der eigenen Bezüge ist. Mehr Neutralität wäre durch einen Beschluss des alten Kreistags gegeben.Der Antrag entstand unter den Eindrücken der Kommunalwahl 2014. Die Wählerbeteiligung war damals unterirdisch. Eine Politikverdrossenheit in der Bevölkerung herrscht jedoch nach wie vor vor.Das Bild der Politik ist aus den unterschiedlichsten Gründen nicht immer das beste. Diesem Bild entgegenzuwirken ist aber auch Aufgabe der Kommunalpolitik. Denn wir sind vor Ort. Bei den letzten Kommunalwahlen interssierten sich 45% der Bevölkerung nicht dafür, wer im Kreistag sitzt. In Leipheim, Günzburg und Burgau interessierte es nicht mal jeden Zweiten.Diese Zahlen sind aus unserer Sicht alarmierend. Wir wollten mit dem Antrag eine Entscheidung herbeiführen, welche für mehr Transparenz und Unabhängigkeit steht. In diesem Zusammenhang dankten wir der Verwaltung für die ausführliche Ausarbeitung der Möglichkeiten, betonten aber auch, dass sich die Kommunalpolitk, auch wenn die Hürden jetzt ziemlich groß erscheinen, sich nicht der Thematik der Politikverdrossenheit verschließen kann.Desweiteren stand die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes auf der Tagesordnung. Die derzeitige Abfallwirtschaftssatzung ist wegen der verschiedenen Änderungen, z.B. Leistungsverbesserungen, Beschluss über die Einstellung der thermischen Behandlung von Abfällen mittels Pyrolyseanlage, Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neu-Ulm auf dem Gebiet der Abfallentsorgung, Einführung eines Holsystems für Leichtverpackungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Gleichzeitig sind redaktionelle Änderungen vorzunehmen, um die Änderungen bei den abfallrechtlichen Vorschriften in der Satzung zu verankern. Wir stimmten der Neufassung zu.Sie gilt ab 01.01.2016.

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