Staatsregierung: Vertragsgestaltung durch Alfred Sauter war eine Ausnahme – Grüne fordern weiterhin Rückgabe des Mandats

Immer neue Vorwürfe gegen den langjährigen CSU-Kreisvorsitzenden Alfred Sauter (inzwischen fraktionslos aber weiterhin CSU-Mitglied) erschüttern seit Wochen die ganze Bundesrepublik und ganz besonders den Landkreis Günzburg. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, soll er nun zusätzlich zur Maskenaffäre auch in die Zulassung von Schnelltests der Firma GNA Biosolutions im Dezember verwickelt gewesen sein. Mutmaßlich bekam er für eine E-Mail an Markus Söders Staatskanzlei von der Firma sage und schreibe 300.000,- € – plus Mehrwertsteuer. „Wenn die bisherigen Vorwürfe zutreffen, hat Alfred Sauter am Leid der Menschen in der Pandemie mindestens sagenhafte 1,5 Millionen Euro verdient und sein Mandat als Volksvertreter unrechtmäßig mit seiner Anwaltskanzlei verknüpft.“, so der Grünen-Landtagsabgeordnete Max Deisenhofer.Grünen-Kreissprecherin Philipp Ulrike Kühner: „Unabhängig von einer juristischen Unschuldsvermutung hat Alfred Sauter der Pandemiebekämpfung, dem Landkreis Günzburg und vor allem dem Ansehen des Bayerischen Landtags schweren Schaden zugefügt. Er sollte daher selbst die Konsequenz ziehen und sein Landtagsmandat jetzt umgehend zurückgeben.“Und auch Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, Kurt Schweizer, wundert sich: „Warum die CSU im Landkreis weiterhin meint, Alfred Sauter solle sein Mandat behalten, ist mir schleierhaft. Außerdem frage ich mich, warum die Kreis-CSU weiterhin ihre Kasse von Manfred Krautkrämer führen lässt, der im Maskenskandal als dritter CSUler aus dem Landkreis ebenfalls als Beschuldigter geführt wird. Ein echter Neuanfang sieht jedenfalls anders aus.“Wie eine Landtagsanfrage der Grünen nun belegt, war die Ausarbeitung des Vertrags für das Maskengeschäft ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Alfred Sauter hatte den Vertrag für eine Maskenlieferung einer hessischen Firma an das Bayerische Gesundheitsministerium im Umfang von gut 14 Millionen Euro ausgearbeitet und mutmaßlich unter Anderem dafür die 1,2 Millionen Euro Provision kassiert. Das Gesundheitsministerium schreibt nun auf Anfrage der Grünen: „Die Ausgestaltung von Beschaffungsverträgen durch Lieferanten bzw. von Ihnen beauftragte Dritte ist nicht der Regelfall. Üblicherweise werden die vertraglichen Regelungen von der jeweiligen beschaffenden Stelle vorgegeben und müssen von Anbietern im Rahmen von Vergabeverfahren bei Abgabe von Angeboten akzeptiert bzw. ihrem jeweiligen Angebot zugrunde gelegt werden.“ Im März habe aufgrund der Dringlichkeit auf ein Vergabeverfahren verzichtet werden können, schreibt das Ministerium weiter. Eine Vertragsgestaltung durch eigentlich unbeteiligte Anwälte bzw. Abgeordnete ist aber trotzdem höchst ungewöhnlich. Warum das Ministerium so handelte, ist Gegenstand weiterer Anfragen der Grünen im Landtag. MdL Max Deisenhofer: „Sogar die Staatsregierung selbst sagt, dass die Vertragsgestaltung in der Regel vom Ministerium selbst durchgeführt wird. Warum sie sich in diesem speziellen Fall auf eine Vertragsausarbeitung von Alfred Sauter verlassen hat, kann oder will das CSU-Ministerium aber nicht sagen. Wir werden weiterhin an der Aufklärung des Sachverhalts dranbleiben.“  

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