Thema Kurzzeitpflege muss diskutiert werden

Als Kreistagsfraktion haben wir beantragt, die Thematik um die Kurzzeitpflege auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren am 25.03.2019 zu setzen. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Günzburg scheint nicht ausreichend zu sein. Angehörige von Pflegebedürftigen berichten nicht selten über Absagen und lange Wartezeiten. Die Landkreise sind seit 1996 verpflichtet auf ein ausreichendes Betreuungs- und Pflegeangebot hinzuwirken. Dies schließt die Kurzzeitpflege mit ein. Durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden 2016 die Ansprüche auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege erweitert. Das Anfang 2018 beschlossene Anreizprogramm des Landkreises zur Bereitstellung von ständigen Plätzen wird dagegen von den ansässigen Einrichtungen nur bedingt angenommen. Die Nachfrage nach entsprechenden Versorgungsmöglichkeiten ist jedoch nicht gering. Im Ausschuss ist zu diskutieren wie dieser Bedarf zukünftig – ggf. durch neue Einrichtungen – gedeckt werden kann. „Auch wenn wir im Vergleich mit anderen Landkreisen bei diesem Thema besser dastehen, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir der wachsenden Nachfrage gerecht werden können, so Fraktionsvorsitzender Harald Lenz.

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