Weniger Tempo schafft mehr Sicherheit, darin waren sich die Teilnehmer des kommunalen Kurzaustauschs am 26.03. einig. Im Landkreis haben schon einige Kommunen in ihren Wohngebieten 30er-Zonen eingerichtet; an Durchfahrtstraßen ist das oft rechtlich nicht möglich. Aber: sind Kindergärten, Spielplätze, Altenheime, Schulen und ähnliche Einrichtungen mit „besonders Schutzbedürftigen“ an der Straße, ist die Einrichtung von Tempo 30 nicht nur möglich, sondern Pflicht, zumindest während der Öffnungszeiten der Einrichtung. Inzwischen sogar an Bundesstraßen. Liegen zwischen zwei Tempo 30-Strecken bis zu 500 m, kann die Begrenzung durchgängig eingerichtet werden.
Ein kurzer Austausch, wie es der Titel der Veranstaltungsreihe schon sagt, kurzweilig, effektiv, und durch das Online-Format unkompliziert machbar. Weiter geht’s!
Text: Eveline Kuhnert
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