Anfrage zur Umsetzung des Artenschutzgesetzes im Landkreis Günzburg 23. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Dr. Reichhardt,anbei möchten wir Ihnen eine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“) in Bezug auf den Landkreis Günzburg stellen. Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ war mit über 1,7 Millionen Wahlberechtigten das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats Bayern. Dies war nach Aussage der bayrischen Staatsregierung ein überzeugendes Votum der Bürgerinnen und Bürger war Ausdruck einer offenkundigen gesellschaftlichen Erwartung, den Artenschwund im Freistaat Bayern zu stoppen und die noch vorhandene Artenvielfalt konsequent zu schützen. In Folge kam es zu der oben erwähnten Änderung des bayrischen Naturschutzgesetzes und zur Verabschiedung eines Begleitgesetzes, das das den Artenschutz unter dem Motto „Annehmen – Verbessern – Versöhnen“ zu einem gesamtgesellschaftlichen Projekt transformieren soll (Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bayerns_naturvielfalt/volksbegehren_art envielfalt/index.htm). In diesem Gesetz sind unterschiedliche Zielvorgaben formuliert worden, dessen Umsetzung für den Landkreis Günzburg mit dieser Anfrage, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, ermitteln möchten: Es sollen an allen natürlichen und naturnahen Gewässern ein Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf Metern, bzw. 10 Meter an Gewässern 1. und 2. Ordnung, der ausgewiesen werden.Frage: Gibt es Kartierungen und Erhebungen, ob dies an den Gewässern im Landkreis flächendeckend umgesetzt wurde, und wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant, um dieses Ziel umzusetzen.Mehr Biotopverbund im Offenland und mehr Biodiversität in den Wäldern: Bis 2030 soll der Biotopverbund auf mindestens 15 Prozent der bayerischen Offenlandfläche erweitert werden (zehn Prozent bis 2023 und 13 Prozent bis 2027). Bis 2023 wird auf zehn Prozent des Staatswaldes ein grünes Netzwerk an Naturwaldflächen, die dauerhaft nicht forstwirtschaftlich genutzt werden, eingerichtet. Ziel ist ein Verbundsystem von Naturwäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität.Frage: Wie ist hoch ist der Anteil an Offenlandfläche, die in einem Biotopverbund verbunden sind und die Staatswaldfläche, die nicht dauerhaft forstwirtschaftlich genutzt wird, aktuell im Landkreis Günzburg und welche Maßnahmen sind geplant, um die der Staatsregierung formulierte Ziele von 15 % (Offenlandfläche) bzw. 10 % (Staatswald) zu erreichen?Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland sind unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 1. März 2020 gesetzlich geschützte Biotope.Frage: Gibt es Kartierungen und Erhebungen über die Flächen dieser artenreichen Biotope und welche Maßnahmen sind geplant, um diese Biotope im Landkreis zu vergrößern?20%derstaatlicheFlächensollennachdenGrundsätzendesökologischenLandbaus bewirtschaftet werden.Frage: Sind diese Quoten für die im Besitz des Landkreises befindlichen landwirtschaftlichen Flächen erreicht?AufdenvomFreistaatBayernbewirtschaftetenFlächenwirdderEinsatzvonTotalherbiziden verboten.Frage: Wird dieses Verbot für die im Besitz des Landkreises befindlichen landwirtschaft- lichen Flächen erreicht?EssollenzukünftigsechsProzentderlandwirtschaftlichenFlächeüberdasVertrags- naturschutzprogramm so bewirtschaftet werden, dass Bienen und viele andere Tier- und Pflanzenarten davon profitieren können. Auch sollen sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes besonders ökologisch bewirtschaftet und die Waldbesitzer entsprechend honoriert werden.Frage: Gibt es Erhebungen, in wieweit diese Quoten für die landwirtschaftlichen Flächen bzw. die in Privatbesitz und in öffentlicher Hand befindlichen Wälder im Landkreis Günzburg erreicht werden?Wir möchten uns im Voraus für die Beantwortung der gestellten Fragen beantworten.Mit freundlichen GrüßenKurt Schweizer Fraktionsvorsitzender