Resolution zum geplanten Ausbau der B16 (Günzburg-Lauingen)

Der Kreistag beschloss eine Resolution zum Ausbau der B16 bei Günzburg. Vorrangig war hier die Kritik des hohen Flächenverbrauchs und die Befürchtung es könne  evtl. eine spätere Umwidmung als Kraftfahrtstraße geschehen. Der Antrag kam aus den Reihen der FDP. Wir bemerkten, dass wir die Maßnahmen an der B16 allgemein als sehr kritisch betrachten und stimmten zu.

Resolution zur B16 im Landkreis Günzburg:

Der Kreistag des Landkreises Günzburg beschließt, dass die B16 nicht als Kraftfahrtstraße gewidmet wird. Bei weiteren Ausbaumaßnahmen sollte der Landverbrauch möglichst gering gehalten werden. Die Landwirtschaft muss die B16 weiterhin uneingeschränkt befahren dürfen. Diese stellen schließlich die Flächen für einen Ausbau zur Verfügung und sollten im Anschluss nicht in der Bewirtschaftung Ihrer Flächen eingeschränkt werden. Der Kreistag sollte über die weiteren Planungen zur B16 vom staatlichen Bauamt informiert werden.

Die Resolution wurde mit 48 Stimmen zu 5 Stimmen beschlossen

 

Nutzungs- und Entgeltregelung für die Vermietung in der Trägerschaft des Landkreises stehender Einrichtungen

Schon bei den Vorberatungen konnten wir hier nicht zustimmen. Wir stellten sogar einen eigenen Antrag, der eine Re-Finanzierung (Entlastung) über die Kreisumlage favorisierte, welcher jedoch keine Beachtung fand. Wir sehen in der Maßnahme eine zunehmende Belastung der Vereine, eben auch weil die Mehrkosten allein von den Vereinen getragen werden müssen. Dem viel gelobten Ehrenamt  wird aus unserer Sicht somit weiter Schaden zugefügt.

Beschluss:

Der Kreistag beschließt die aktualisierte Nutzungs- und Entgeltregelung für die Vermietung in der Trägerschaft des Landkreises stehender Einrichtungen in der Fassung vom 25.07.2018. Sonstige pauschale Vergünstigungen im Zusammenhang mit Hallenbenutzungsgebühren für die Zeit ab 01.09.2018 werden aufgehoben.

Dem Beschlussvorschlag folgten 39 Mitglieder des Kreistags, 12 stimmten dagegen.

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